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BMD in Österreich: Was die Lösung vor Ort wirklich abdeckt

BMD stammt aus Steyr und ist im Land tief verankert. Doch was deckt die Software bei E-Rechnung, Registrierkasse, UVA und Lohnverrechnung ab – und was klären Sie vorab mit dem Integrator?

Aktualisiert am 28. Oktober 2026

Wer in Österreich nach „BMD Österreich“ sucht, will meist eines wissen: Passt diese Software zu den Pflichten, die mein Unternehmen hier tatsächlich hat? Diese Seite ordnet ein, was BMD als heimischer Hersteller mitbringt, wo die Lokalisierung endet und was Sie zur BMD-Konformität vor der Vertragsunterschrift mit dem Integrator klären sollten. Einen allgemeinen Überblick über die Lösung finden Sie auf der Seite BMD im Überblick.

Ein Hersteller aus Steyr mit Partnernetz im DACH-Raum

BMD hat seinen Sitz in Steyr und entwickelt Software für Buchhaltung, Lohnverrechnung, Fakturierung und ERP. Der Hersteller nennt mehr als 30 000 Kunden im DACH-Raum. Das ist eine Herstellerangabe, kein unabhängig geprüfter Wert, sie zeigt aber, dass die Software im Alltag von Kanzleien und Betrieben breit genutzt wird.

Für Ihr Projekt ist weniger der Hersteller selbst entscheidend als das Netz um ihn herum. BMD ordnet seine Partner in fünf Kategorien:

  • Schnittstelle – Anbindung von Fremdsystemen
  • Systempartner – Hardware und Infrastruktur
  • Konverter – Datenübernahme und -umwandlung
  • Webshop – E-Commerce-Anbindungen
  • Branchensoftware – Speziallösungen für einzelne Branchen

Die Partner sind in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Ungarn, Tschechien und der Slowakei tätig. Wenn Ihr Unternehmen Niederlassungen in mehreren dieser Länder hat, ist das ein Pluspunkt. Wie die Rollen im Projekt verteilt werden, lesen Sie unter Integrator für BMD wählen.

Lokalisierung: Kontenplan, Umsatzsteuer, Sprache, Währung

Bei einem österreichischen Produkt sind Deutsch und Euro selbstverständlich. Interessanter ist die fachliche Lokalisierung. Hier gilt: Die folgenden Punkte gehören in jede Projektvereinbarung, auch wenn sie bei einem heimischen Hersteller naheliegen.

  • Kontenplan und Abschluss: Welcher Kontenrahmen eingerichtet wird und wie er zu den Vorgaben Ihrer Steuerberatung passt, legen Integrator und Kanzlei im Projekt fest. Zu Details des Kontenplans liegen uns keine Herstellerangaben vor – lassen Sie sich die Einrichtung vorab zeigen.
  • Umsatzsteuer: Österreich kennt den Normalsteuersatz von 20 %, die ermäßigten Sätze von 13 % und 10 %, einen Satz von 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel sowie 19 % in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg. Ein ERP muss diese Sätze je Artikel und Leistung sauber zuordnen können. Prüfen Sie das mit Ihrem Sortiment, nicht nur mit dem Standardbeispiel.
  • Kleinunternehmer: Die Grenze liegt seit 1. Jänner 2025 bei 55 000 Euro Nettoumsatz pro Jahr, davor bei 35 000 Euro. Wer Tochtergesellschaften oder Einzelunternehmen verwaltet, sollte die Regelung im System abbilden lassen.
  • Sprache und Währung: Oberfläche, Belege und Formulare liegen auf Deutsch vor. Für Auslandsgeschäft in anderen Währungen oder Sprachen klären Sie Umfang und Zuständigkeit gesondert.

Obligation → Abdeckung: die Übersicht

Die Tabelle zeigt, was nach den vorliegenden Herstellerangaben abgedeckt ist und was Sie vom Integrator bestätigen lassen sollten. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Pflicht in Österreich Was BMD laut Hersteller liefert Vor Vertragsabschluss bestätigen lassen
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Automatische Erstellung der UVA und Übermittlung an FinanzOnline Abbildung Ihrer Sonderfälle, Prüfprozess vor der Übermittlung
E-Rechnung Unterstützung von ebInterface, ZUGFeRD und XRechnung Versandweg zum USP oder über Peppol, Empfang eingehender E-Rechnungen
Registrierkasse (RKSV) BMD Kassa ist RKSV-konform und manipulationsgeschützt Registrierung in FinanzOnline, Jahresbeleg, Anbindung an die Warenwirtschaft
Lohn und Gehalt Rund 900 Kollektivverträge über HGKV, Austausch mit Finanz, ÖGK, BUAK und Banken Ihr Kollektivvertrag, Zuschläge, Meldeweg über ELDA
Aufbewahrung Nicht gesondert belegt Archivierung, Lesbarkeit, Löschkonzept
Datenschutz (DSGVO) Nicht gesondert belegt Verarbeitungsverzeichnis, Meldung von Datenpannen, Hosting-Vertrag

Alles, was in der mittleren Spalte „nicht gesondert belegt“ lautet, ist kein Mangel, sondern ein Prüfpunkt: Dazu fehlt uns eine belegte Herstellerangabe, also muss der Integrator die Antwort liefern.

E-Rechnung: Bund, Länder und Gemeinden unterscheiden

Seit dem 1. Jänner 2014 ist die elektronische Rechnung für Lieferanten und Leistungserbringer des Bundes verpflichtend, Papierrechnungen werden nicht mehr akzeptiert. Rechtsgrundlage ist § 5 IKT-Konsolidierungsgesetz. Rechnungen an den Bund laufen über das USP oder über das Peppol-Netzwerk; für das USP ist eine vorherige Registrierung nötig. Zugelassen sind die Formate ebInterface und UBL.

Wichtig für Ihre Planung: Ausländische Vertragspartner des Bundes müssen nur insoweit elektronisch fakturieren, als es technisch möglich ist. Eine ausländische Firma mit Sitz in Österreich fällt hingegen unter die Pflicht. Länder und Gemeinden haben Zugang zur Infrastruktur des Bundes, ihre Vertragspartner sind derzeit aber nicht zur E-Rechnung verpflichtet.

BMD unterstützt ebInterface, ZUGFeRD und XRechnung. Offen bleibt aus unserer Sicht, ob der Versand an USP oder über Peppol ohne Zusatzmodul direkt aus der Rechnungserstellung funktioniert. Das ist ein klassischer Prüfpunkt für den Integrator. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber zur E-Rechnung im ERP.

Registrierkasse: RKSV ist eine eigene Disziplin

Die Registrierkassenpflicht greift, wenn der Jahresumsatz eines Betriebs 15 000 Euro netto überschreitet und die Barumsätze 7 500 Euro netto im Jahr übersteigen – beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Dazu kommt die Belegerteilungspflicht für jede Barzahlung. Elektronische Kassen brauchen seit dem 1. April 2017 eine technische Sicherheitseinrichtung mit Signatur oder Siegel und AES-256-Verschlüsselung. Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.

BMD Kassa ist laut Hersteller RKSV-konform und gegen Manipulation geschützt. Konform heißt jedoch nicht, dass der Betrieb damit alles erledigt hat. Kasse und Signaturerstellungseinheit müssen in FinanzOnline registriert werden, mit einem zwölfstelligen Code aus der Verwaltung von Authentifizierungscodes, und der Jahresbeleg ist bis spätestens 15. Februar mit der offiziellen App zu prüfen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 5 000 Euro. Wie die Kasse zu Ihrem ERP passt, steht im Ratgeber zur Registrierkasse und RKSV im ERP.

Lohnverrechnung: Kollektivverträge und Meldewesen

Hier liegt eine der Stärken von BMD im österreichischen Markt. Über die HGKV-Schnittstelle sind rund 900 Kollektivverträge vorbereitet, einschließlich Arbeitszeit, Zulagen, Sonderzahlungen, Divisoren und Gehaltstabellen. Die automatische Vorrückung und die Berechnung der Lohnarten sind möglich; die jeweils benötigten Kollektivverträge abonnieren Sie und aktualisieren sie mit einem Klick. Die Lohnverrechnung tauscht außerdem Daten mit dem Finanzamt, der ÖGK, der BUAK und den Banken aus.

Rund um die Anmeldung gilt: Jeder Dienstnehmer ist vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK anzumelden, und zwar gültig nur per ELDA. Seit 1. Jänner 2026 gehört die Angabe des Beschäftigungsausmaßes zur Anmeldung. Ob und wie Ihre BMD-Konfiguration die ELDA-Meldungen erzeugt, ist nach den uns vorliegenden Angaben nicht gesondert belegt und gehört auf Ihre Prüfliste. Details zum Modul finden Sie unter Lohn und Personal mit BMD.

UVA und Buchhaltung: Fristen im Blick

Die UVA ist grundsätzlich monatlich abzugeben, bei einem Vorjahresumsatz bis 100 000 Euro vierteljährlich, und kann freiwillig monatlich erfolgen. Fällig ist sie spätestens am 15. des zweiten Folgemonats; für November also am 15. Jänner. Die Jahreserklärung ist am 30. April auf Papier, am 30. Juni bei Übermittlung über FinanzOnline fällig. Wer mehr als 55 000 Euro Umsatz hat, muss elektronisch einreichen. Verspätungen können einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % und einen Säumniszuschlag von 2 % nach sich ziehen.

Dass BMD die UVA automatisch erstellt und an FinanzOnline überträgt, entlastet die Buchhaltung spürbar. Entscheidend ist der Prozess drumherum: Wer prüft die Zahlen, wer gibt frei, wie arbeitet Ihre Steuerberatung mit demselben Datenbestand? Die fachliche Seite beschreibt die Seite Buchhaltung und Finanzen mit BMD.

Was ist nativ, was kommt über Erweiterung oder Partner?

Für eine ehrliche Planung hilft die Dreiteilung:

  1. Nativ (laut Hersteller): UVA-Erstellung und -Übermittlung, die E-Rechnungsformate ebInterface, ZUGFeRD und XRechnung, die Lohnverrechnung mit den Kollektvertragsdaten, die RKSV-konforme Kasse.
  2. Über Erweiterung oder Individualisierung: Abläufe, die in Ihrer Branche besonders sind – etwa Abrechnungsmodelle, Sonderauswertungen oder Freigabewege.
  3. Über Partner: Fremdsysteme, Webshops, Konverter für die Datenübernahme und Branchensoftware gehören in die Partnerkategorien von BMD. Wie solche Anbindungen umgesetzt werden, beschreibt die Seite Schnittstellen für BMD.

Ob ein Punkt im Standard steckt, in einer Zusatzlizenz oder einem Partnerprodukt, hat direkte Folgen für Kosten und Zeitplan. Lassen Sie diese Zuordnung im Angebot nach Positionen ausweisen.

Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Eine kurze Prüfliste für das Gespräch mit dem Integrator:

  • Welche der oben genannten Pflichten sind im angebotenen Umfang nativ enthalten, welche kosten extra?
  • Wie läuft der Versand der E-Rechnung an den Bund (USP oder Peppol), und wie werden eingehende E-Rechnungen verarbeitet?
  • Wer richtet die Registrierkasse in FinanzOnline ein und begleitet den Jahresbeleg?
  • Sind Ihr Kollektivvertrag und Ihre Zulagenregeln in einem Testlauf mit echten Daten geprüft worden?
  • Wie ist die Aufbewahrung geregelt? Bücher und Belege müssen in der Regel sieben Jahre aufbewahrt werden, bestimmte Unterlagen länger; elektronische Archivierung ist zulässig, wenn die Wiedergabe vollständig, geordnet und inhaltsgleich ist.
  • Wie werden Datenpannen gemeldet? Die Datenschutzbehörde erwartet die Meldung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden.

Den Ablauf eines Projekts, von der Anforderung bis zum Echtbetrieb, zeigt die Seite BMD-Einführung. Welche weiteren gesetzlichen Anforderungen ein ERP in Österreich berühren, finden Sie im Ratgeber gesetzliche Anforderungen an ein ERP.

Regionale Nähe: Bundesland und Branche

Gerade bei Lohn, Kasse und Kanzleischnittstelle zählt Erreichbarkeit. Ein Integrator in Ihrer Region kennt häufig die lokalen Kollektivverträge, Branchenstrukturen und Steuerberatungen besser. Unser Überblick nach Bundesländern zeigt, wie wir Anfragen zuordnen. Wir sind kein BMD-Partner und kein Reseller: Wir vermitteln kostenlos, und das Projekt führt der Integrator durch. So läuft die Vermittlung ab: So funktioniert es.

Häufige Fragen

Ist BMD ein österreichischer Hersteller?

Ja. BMD hat seinen Sitz in Steyr und entwickelt Software für Buchhaltung, Lohnverrechnung, Fakturierung und ERP. Der Hersteller gibt an, im DACH-Raum mehr als 30 000 Kunden zu haben. Für ein österreichisches Unternehmen bedeutet das: Die Grundlagen des heimischen Rechts sind Ausgangspunkt der Software, nicht eine nachträgliche Anpassung.

Unterstützt BMD die E-Rechnung an den Bund?

BMD unterstützt laut Herstellerangaben die Standards ebInterface, ZUGFeRD und XRechnung. Für Rechnungen an Bundesdienststellen sind ebInterface und UBL zugelassen, die Übermittlung läuft über den USP oder über Peppol. Ob der Versand an den USP oder über Peppol direkt aus Ihrer BMD-Konfiguration geschieht, lassen Sie sich vom Integrator schriftlich bestätigen.

Ist BMD Kassa RKSV-konform?

Laut BMD ist BMD Kassa konform mit der Registrierkassensicherheitsverordnung und gegen Manipulation geschützt. Die Registrierung der Kasse und der Signaturerstellungseinheit in FinanzOnline sowie die Prüfung des Jahresbelegs bleiben jedoch Aufgaben Ihres Unternehmens, die der Integrator bei der Inbetriebnahme begleiten sollte.

Welche Kollektivverträge deckt die BMD-Lohnverrechnung ab?

Über die HGKV-Schnittstelle stehen laut BMD rund 900 Kollektivverträge in vorbereiteter Form zur Verfügung, samt Arbeitszeit, Zulagen, Sonderzahlungen, Divisoren und Gehaltstabellen. Sie abonnieren die Verträge, die Sie benötigen, und aktualisieren sie mit einem Klick. Ob Ihr Kollektivvertrag und Ihre Sonderfälle abgebildet sind, klären Sie im Projekt anhand echter Lohnzettel.

Wie finde ich einen BMD-Partner in meinem Bundesland?

BMD arbeitet mit Partnern in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Ungarn, Tschechien und der Slowakei. Wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich einen passenden Integrator, der zu Ihrer Branche, Ihrer Größe und Ihrem Standort passt. Beschreiben Sie dazu kurz Ihr Vorhaben über das Anfrageformular.

Quellen

  1. BMD
  2. BMD – Buchhaltungssoftware
  3. BMD – Lohnverrechnung
  4. BMD – Kassa
  5. BMD – Partnerlösungen
  6. USP – E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung
  7. E-Rechnung.gv.at – Rechtliches
  8. WKO – Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht
  9. WKO – Registrierkassenpflicht FAQ
  10. WKO – Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung
  11. USP – Anmeldung von Dienstnehmern
  12. USP – Aufbewahrungspflicht

Die genannten Softwarenamen sind Marken der jeweiligen Hersteller und dienen ausschließlich der Information. Diese Website ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu den Herstellern.